Karriere im Ausland

2.) Bildungs-/Berufs-Abschlüsse:

Da die Bildungssysteme in den einzelnen Staaten noch sehr unterschiedlich sind, kann eine deutsche Bewerbung bei einem französischen Arbeitgeber ungläubiges Kopfschütteln auslösen, weil ihm die Begriffe "Meister" oder "Magister" nicht bekannt sind bzw. weil sie in Frankreich eine andere Bedeutung oder einen anderen Stellenwert haben.
Experten versprechen zwar, dies baldmöglichst zu ändern, doch EU-Mühlen mahlen langsam ...
Und bis es eine zentrale einheitliche Regelung gibt, müssen sich Jobsuchende an zuständigen Behörden im jeweiligen Land wenden.
USA: Gleiches gilt für die USA!

Wer grenzüberschreitend arbeiten darf:
Nach EU-Richtlinien heißt es für akademische Berufe:
"Jeder, der für einen reglementierten Beruf im europäischen Wirtschaftsraum als ‚voll qualifiziert' gilt, darf diesen Beruf auch in jedem anderen EWR-Land ausüben."
‚Voll qualifiziert' bedeutet, dass der Beruf auf einem Hoch- oder Fachhochschuldiplom gründet, das in einem mindestens dreijährigen Studium erworben wurde.

Auch für nicht-akademische Berufe, die mit einem staatlich-anerkannten Prüfungszeugnis abgeschlossen werden, gibt es eine solche Regel. Welches Zertifikat dann allerdings wirklich anerkannt wird, kann von Land zu Land variieren. Maßgeblich ist im Zweifelsfall die Einschätzung der zuständigen Behörde im Gastland. Ist diese der Meinung, die deutsche Ausbildung unterscheide sich in Dauer und Inhalt wesentlich von der landesüblichen, müssen Ausländer bis zu vier Jahre praktische Berufserfahrung nachweisen - oder zusätzlich einen Anpassungslehrgang bzw. eine Eignungsprüfung absolvieren.

Ärzte, Krankenpfleger, Zahnärzte, Hebammen, Tierärzte, Apotheker und Architekten können schon heute ihren Beruf im gesamten europäischen Wirtschaftsraum uneingeschränkt ausüben. Rechtsanwälte dürfen im europäischen Ausland nur bestimme Leistungen anbieten. Eine generelle Anerkennung juristischer Abschlüsse ist wegen der unterschiedlichen Rechtssysteme kaum möglich. Deshalb müssen Anwälte im Gastland immer mit einem einheimischen Juristen zusammenarbeiten.
USA: In den USA gibt es keine einheitliche Regelung, wer grenzüberschreitend arbeiten darf.


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