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Karriere im
Ausland
1.)
Aufenthaltsrecht:
Die Aufenthaltsgenehmigung innerhalb
der EU hat so gut wie ausgedient. Nur wer länger als drei Monate im
EU-Ausland bleiben will, muss eine Genehmigung einholen, doch dies ist
mittlerweile fast eine reine Formsache. Denn jeder Unionsbürger hat
laut EG-Vertrag darauf einen Rechtsanspruch.
Das sind die Voraussetzungen für einen positiven Bescheid:
- ein geregeltes Einkommen als Arbeitnehmer oder
- ein Nachweis, dass man krankenversichert ist und über Einkünfte
verfügt, die höher sind als die Sozialhilfe im Gastland.
Obiges gilt für alle Arbeitnehmer, Studenten, Praktikanten,
Wissenschaftler, Azubis und alle anderen Wanderfreudigen.
Für Auslandsaufenthalte, die weniger als einen Monat dauern, ist keine
Genehmigung erforderlich.
USA: Visum ist in den USA ein sehr
kompliziertes Thema, da es sehr viele verschiedene Typen gibt:
- Praktikumsvisum
- Trainee Visum
- Visum für Au-Pair
- Visum für Sommerjobs
- Visum für Workcamps (Freiwilligenarbeit)
- Visum für ein Praktikum bei der UNO
- Visum für einen Job bei Disney
- Green Card (die permanente Arbeitserlaubnis)
Je nachdem, was Sie vorhaben in den USA,
brauchen Sie ein bestimmtes Visum. Am besten Sie stellen nicht auf
eigene Faust einen Antrag, sondern wenden sich lieber an eine der
folgenden Institutionen:
American Dream
Heinestr. 18
13467 Berlin
Infoline: 0180/5 11 05 11
Fax: 0180/5 11 05 12
Internet: www.americandream.de
E-Mail: info@americandream.de
Auswanderberatung:
Bundesverwaltungsamt (BVA)
- Informationsstelle für Auslandstätige und Auswanderer -
Barbarastr. 1
50735 Köln
Tel.: 0221/ 7580
Fax: 0221/758 28 23
Raphaelswerk zentrale: Adenauerallee 41
20097 Hamburg
Tel.: 040/24 844 20.
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