Frankreich

2.) Gut zu wissen:


a) Formalitäten:

EU-Staatsangehörige benötigen nach drei Monaten eine Aufenthaltsgenehmigung. Für den Antrag der "carte de sejour" beim örtlichen Polizeirevier oder beim Bürgermeisteramt brauchen Sie folgendes:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- drei Passfotos
- Wohnsitznachweis neueren Datums
- je nach Job müssen verschiedene Nachweise vorliegen (Arbeitnehmer: Einstellungsbestätigung des Arbeitsgebers; Selbstständiger: Nachweis für Berechtigung, z.B. durch Vorlage einer Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Berufs- oder Standesorganisation etc.)
Ein Nachweis über ihre finanzielle Lage darf weder von einem Arbeitnehmer noch von einem Selbstständigen verlangt werden.
Falls Sie weniger als zwölf Monate arbeiten wollen, wird die Aufenthaltserlaubnis für diesen Zeitraum ausgestellt, ansonsten gilt sie fünf Jahre ("carte de ressortissant d'un Etat de la C.E.E."). Danach kann sie verlängert werden.
Sozialversicherung
Ausländische ArbeitnehmerInnen erhalten eine Sozialversicherungskarte, mit der sie den gleichen sozialen Schutz genießen und den gleichen gesetzlichen Regelungen unterliegen wie Franzosen.
Zwischen Deutschland und Frankreich gibt es jedoch ein Abkommen. nach dem es möglich ist, für eine begrenzte Zeit die eigene Sozial- und Krankenversicherung beizubehalten.
Durch ein "Doppelbesteuerungsabkommen" zwischen den beiden Ländern ist geregelt, dass Arbeitsnehmer nur in dem Land Steuern zahlen, in dem sie ihr Geld verdienen.

b) Schul-, Berufs-Abschlüsse:

Nach dem "collège", das französische Schüler im Alter von 15 Jahren abschließen, gibt es die Möglichkeit, das "lycée professionnel" oder das "lycée géneral" zu besuchen. Ersteres dauert zwei Jahre und qualifiziert für einen Beruf, zweiteres schließt mit dem "baccalauréat" (Abitur) ab und qualifiziert zu einem Hochschulstudium. Das Studium in Frankreich läuft in aller Regel anders ab als in Deutschland. Kürzere Semesterferien, mehr Klausuren lassen den Studenten kaum Zeit, um nebenher Geld zu verdienen. Das bedeutet natürlich auch, dass Berufsanfänger in Frankreich jünger sind, als in Deutschland. Insofern könnte ihre Bewerbung, wenn Sie auf die 30 zugehen, und gerade ihr Studium abgeschlossen haben, bei einem französischen Personalchef auf Unverständnis stoßen.
Zur Info: Frankreich hat ein sehr elitäres Hochschulsystem - der Name der Uni zählt mehr als die Abschlußnoten des Bewerbers. Wenn die Universität, an der Sie studiert haben, auf irgendeiner Rangliste erschienen ist und einen vorderen Platz belegt hat, erwähnen Sie dies in Ihrer Bewerbung unbedingt!
Frauen haben in Frankreich gute Karrierechancen. Mit 20% besetzen sie doppelt so viele Führungspositionen wie in Deutschland. Für Mütter ist es selbstverständlich auch berufstätig zu sein. Aus diesem Grund gibt es viele Teilzeitangebote, die oft staatlich gefördert werden.

c) Gehaltsniveau:

Der gesetzliche Mindestlohn (SMIC) beträgt 6249,92 FF brutto im Monat (Stand: 7/1995).
Obwohl die Lebenshaltungskosten in Frankreich denen in Deutschland ungefähr entsprechen, sind die Gehälter 10 bis 15% niedriger. Allerdings sind auch die Sozialbeiträge deutlich niedriger, so dass die Nettogehälter wieder ungefähr auf einer Ebene liegen.
Interessant: In hohen Management-Positionen wird in Frankreich erheblich besser verdient als in Deutschland.

d) Arbeits- und Probezeit:

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt in Frankreich 39 Stunden. Allerdings wird von Führungskräften erwartet, dass sie unentgeltlich mehr arbeiten und auch nach 19 Uhr noch im Büro bleiben. Der Urlaubsanspruch beträgt 25 Tage plus der zwölf gesetzlichen Feiertage. Als Berufsanfänger hat man im ersten Beschäftigungsjahr überhaupt keinen Urlaubsanspruch.
Die Probezeit beträgt für Führungskräfte drei Monate, für die übrigen Arbeitnehmer einen Monat. Innerhalb der Probezeit gibt es keine Kündigungsfrist.


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