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Frankreich
2.) Gut zu
wissen:
a)
Formalitäten:
EU-Staatsangehörige benötigen nach drei
Monaten eine Aufenthaltsgenehmigung. Für den Antrag der "carte de
sejour" beim örtlichen Polizeirevier oder beim Bürgermeisteramt
brauchen Sie folgendes:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- drei Passfotos
- Wohnsitznachweis neueren Datums
- je nach Job müssen verschiedene Nachweise vorliegen (Arbeitnehmer:
Einstellungsbestätigung des Arbeitsgebers; Selbstständiger: Nachweis
für Berechtigung, z.B. durch Vorlage einer Bescheinigung über die
Mitgliedschaft in einer Berufs- oder Standesorganisation etc.)
Ein Nachweis über ihre finanzielle Lage darf weder von einem
Arbeitnehmer noch von einem Selbstständigen verlangt werden.
Falls Sie weniger als zwölf Monate arbeiten wollen, wird die
Aufenthaltserlaubnis für diesen Zeitraum ausgestellt, ansonsten gilt
sie fünf Jahre ("carte de ressortissant d'un Etat de la C.E.E.").
Danach kann sie verlängert werden.
Sozialversicherung
Ausländische ArbeitnehmerInnen erhalten eine Sozialversicherungskarte,
mit der sie den gleichen sozialen Schutz genießen und den gleichen
gesetzlichen Regelungen unterliegen wie Franzosen.
Zwischen Deutschland und Frankreich gibt es jedoch ein Abkommen. nach
dem es möglich ist, für eine begrenzte Zeit die eigene Sozial- und
Krankenversicherung beizubehalten.
Durch ein "Doppelbesteuerungsabkommen" zwischen den beiden
Ländern ist geregelt, dass Arbeitsnehmer nur in dem Land Steuern
zahlen, in dem sie ihr Geld verdienen.
b) Schul-,
Berufs-Abschlüsse:
Nach dem "collège", das
französische Schüler im Alter von 15 Jahren abschließen, gibt es die
Möglichkeit, das "lycée professionnel" oder das "lycée
géneral" zu besuchen. Ersteres dauert zwei Jahre und qualifiziert
für einen Beruf, zweiteres schließt mit dem "baccalauréat"
(Abitur) ab und qualifiziert zu einem Hochschulstudium. Das Studium in
Frankreich läuft in aller Regel anders ab als in Deutschland. Kürzere
Semesterferien, mehr Klausuren lassen den Studenten kaum Zeit, um
nebenher Geld zu verdienen. Das bedeutet natürlich auch, dass
Berufsanfänger in Frankreich jünger sind, als in Deutschland. Insofern
könnte ihre Bewerbung, wenn Sie auf die 30 zugehen, und gerade ihr
Studium abgeschlossen haben, bei einem französischen Personalchef auf
Unverständnis stoßen.
Zur Info: Frankreich hat ein sehr elitäres Hochschulsystem - der Name
der Uni zählt mehr als die Abschlußnoten des Bewerbers. Wenn die
Universität, an der Sie studiert haben, auf irgendeiner Rangliste
erschienen ist und einen vorderen Platz belegt hat, erwähnen Sie dies
in Ihrer Bewerbung unbedingt!
Frauen haben in Frankreich gute Karrierechancen. Mit 20% besetzen sie
doppelt so viele Führungspositionen wie in Deutschland. Für Mütter
ist es selbstverständlich auch berufstätig zu sein. Aus diesem Grund
gibt es viele Teilzeitangebote, die oft staatlich gefördert werden.
c)
Gehaltsniveau:
Der gesetzliche Mindestlohn (SMIC)
beträgt 6249,92 FF brutto im Monat (Stand: 7/1995).
Obwohl die Lebenshaltungskosten in Frankreich denen in Deutschland
ungefähr entsprechen, sind die Gehälter 10 bis 15% niedriger.
Allerdings sind auch die Sozialbeiträge deutlich niedriger, so dass die
Nettogehälter wieder ungefähr auf einer Ebene liegen.
Interessant: In hohen Management-Positionen wird in Frankreich erheblich
besser verdient als in Deutschland.
d) Arbeits-
und Probezeit:
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt in
Frankreich 39 Stunden. Allerdings wird von Führungskräften erwartet,
dass sie unentgeltlich mehr arbeiten und auch nach 19 Uhr noch im Büro
bleiben. Der Urlaubsanspruch beträgt 25 Tage plus der zwölf
gesetzlichen Feiertage. Als Berufsanfänger hat man im ersten
Beschäftigungsjahr überhaupt keinen Urlaubsanspruch.
Die Probezeit beträgt für Führungskräfte drei Monate, für die
übrigen Arbeitnehmer einen Monat. Innerhalb der Probezeit gibt es keine
Kündigungsfrist.
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