Großbritannien

2.) Gut zu wissen:

Das System der Arbeitsvermittlung in Großbritannien ist das liberalste innerhalb der EU. Aus diesem Grund und aufgrund der weitverbreiteten Englischkenntnisse zählt England zu den beliebtesten Wahlstationen für einen Auslandsaufenthalt.
Allerdings ist es nicht einfach, eine Unterkunft zu finden. Wir warnen ausdrücklich davor, einzureisen, ohne sich nach einer geeigneten Wohnung umgesehen zu haben.
Achtung: Am höchsten sind die Mieten in London und in Südostengland.

a) Formalitäten:

In GB gibt es keine Meldepflicht.
Sie müssen sich lediglich innerhalb von sechs Monaten nach Ihrer Ankunft in GB eine Aufenthaltsgenehmigung beim "Home Office" (Ministerium des Innern) beantragen. Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:
- das ausgefüllte EEC1-Formblatt (erhältlich beim "Home Office" oder dem örtlichen Polizeirevier)
- eine Beschäftigungsbestätigung von Ihrem Arbeitgeber oder eine Arbeitsbescheinigung
- zwei Passfotos
- ein Personalausweis oder Reisepass
Die Aufenthaltsgenehmigung erhalten Sie in Form eines gesonderten Heftes, das unentgeltlich erteilt wird.

Lohnsteuer und Sozialabgaben werden in GB vom Arbeitgeber einbehalten. Der Beschäftigte benötigt hierfür eine "national insurance of number". Sie bekommen dies beim örtlichen Büro "department of social security".
Über die Regelungen der Sozialversicherung informiert man sich am besten bei der deutschen Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in Berlin oder mit Hilfe einiger Broschüren des Bundesverwaltungsamtes. Auch zwischen Großbritannien und Deutschland gibt es das sogenannte "Doppelsteuerungsabkommen", wonach in dem Land Steuern gezahlt werden, in dem das Gehalt verdient wird.

b) Schul-, Berufs-Abschlüsse:

Englische Berufsanfänger sind aufgrund des anders ausgelegten Bildungs- und Ausbildungssystem erheblich jünger als deutsche Bewerber. Sie müssen von daher klar herausstellen, dass der deutsche Abschluss "postgraduate"-Studium entspricht und der ältere Bewerber mehr Berufs- und Lebenserfahrung mitbringt.
Wichtig:
In GB drängt das Studienfach den Bewerber nicht zwangsläufig in eine bestimmte Ecke. So findet man z.B. in GB Geisteswissenschaftler oder Kunsthistoriker ganz selbstverständlich im Bankwesen.

c) Gehaltsniveau:

Das Gehaltsniveau ist relativ niedrig. So verdient ein Finanzchef bei einem Mittelständler etwa 100.000 Mark jährlich, ein Drittel weniger als in Deutschland.
Niedrigere Steuern, Sozialabgaben und Lebenshaltungskosten gleichen diese Differenz nur zum Teil aus.

d) Arbeits- und Probezeit:

Eine gesetzliche Regelung über eine maximale Arbeitszeit gibt es in GB nicht. Im Durchschnitt liegt sie jedoch bei 37,5 Stunden in der Woche.
Vier Wochen Jahresurlaub bei acht Feiertagen ist die Regel für einen Arbeitnehmer in GB.
Die Probezeit beträgt zwischen drei und sechs Monaten.


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