|
Großbritannien
2.) Gut zu
wissen:
Das System der Arbeitsvermittlung in
Großbritannien ist das liberalste innerhalb der EU. Aus diesem Grund
und aufgrund der weitverbreiteten Englischkenntnisse zählt England zu
den beliebtesten Wahlstationen für einen Auslandsaufenthalt.
Allerdings ist es nicht einfach, eine Unterkunft zu finden. Wir
warnen ausdrücklich davor, einzureisen, ohne sich nach einer geeigneten
Wohnung umgesehen zu haben.
Achtung: Am höchsten sind die Mieten in London und in Südostengland.
a)
Formalitäten:
In GB gibt es keine Meldepflicht.
Sie müssen sich lediglich innerhalb von sechs Monaten nach Ihrer
Ankunft in GB eine Aufenthaltsgenehmigung beim "Home Office"
(Ministerium des Innern) beantragen. Dazu benötigen Sie folgende
Unterlagen:
- das ausgefüllte EEC1-Formblatt (erhältlich beim "Home
Office" oder dem örtlichen Polizeirevier)
- eine Beschäftigungsbestätigung von Ihrem Arbeitgeber oder eine
Arbeitsbescheinigung
- zwei Passfotos
- ein Personalausweis oder Reisepass
Die Aufenthaltsgenehmigung erhalten Sie in Form eines gesonderten
Heftes, das unentgeltlich erteilt wird.
Lohnsteuer und Sozialabgaben werden in GB
vom Arbeitgeber einbehalten. Der Beschäftigte benötigt hierfür eine
"national insurance of number". Sie bekommen dies beim
örtlichen Büro "department of social security".
Über die Regelungen der Sozialversicherung informiert man sich am
besten bei der deutschen Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in
Berlin oder mit Hilfe einiger Broschüren des Bundesverwaltungsamtes.
Auch zwischen Großbritannien und Deutschland gibt es das sogenannte
"Doppelsteuerungsabkommen", wonach in dem Land Steuern gezahlt
werden, in dem das Gehalt verdient wird.
b) Schul-,
Berufs-Abschlüsse:
Englische Berufsanfänger sind aufgrund
des anders ausgelegten Bildungs- und Ausbildungssystem erheblich jünger
als deutsche Bewerber. Sie müssen von daher klar herausstellen, dass
der deutsche Abschluss "postgraduate"-Studium entspricht und
der ältere Bewerber mehr Berufs- und Lebenserfahrung mitbringt.
Wichtig:
In GB drängt das Studienfach den Bewerber nicht zwangsläufig in eine
bestimmte Ecke. So findet man z.B. in GB Geisteswissenschaftler oder
Kunsthistoriker ganz selbstverständlich im Bankwesen.
c)
Gehaltsniveau:
Das Gehaltsniveau ist relativ niedrig. So
verdient ein Finanzchef bei einem Mittelständler etwa 100.000 Mark
jährlich, ein Drittel weniger als in Deutschland.
Niedrigere Steuern, Sozialabgaben und Lebenshaltungskosten gleichen
diese Differenz nur zum Teil aus.
d) Arbeits-
und Probezeit:
Eine gesetzliche Regelung über eine
maximale Arbeitszeit gibt es in GB nicht. Im Durchschnitt liegt sie
jedoch bei 37,5 Stunden in der Woche.
Vier Wochen Jahresurlaub bei acht Feiertagen ist die Regel für einen
Arbeitnehmer in GB.
Die Probezeit beträgt zwischen drei und sechs Monaten.
zurück
zum Inhalt
|