Italien

2.) Gut zu wissen:


a) Formalitäten:

Aufenthaltserlaubnis: Halten Sie sich als Arbeitssuchender länger als sieben Tage in Italien auf, müssen Sie sich bei der Polizei melden, um eine Aufenthaltserlaubnis (permesso di soggiorno) zu beantragen. Nach drei Monaten müssen Sie diese jedoch wieder erneuern. Das brauchen Sie dazu:

- gültiger Personalausweis oder Pass
- drei Passfotos
- eventuell ein ärztliches Attest
- Bescheinigung des Arbeitgebers über ein bestehendes Arbeitsverhältnis (bzw. Selbstständige müssen den Nachweis für eine Berechtigung erbringen. Das kann z.B. sein: Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Berufs- oder Standesorganisation etc.)
Arbeitnehmerausweis: Um arbeiten zu dürfen, benötigen Sie außerdem einen Arbeitnehmerausweis (libretto di lavoro). Am besten Sie fragen gezielt bei Ihrem Arbeitgeber bzw. im Rathaus danach.

b) Gehaltsniveau:

Ein gesetzliches Mindestentgelt gibt es nicht. Jedoch kann man sagen, dass die Gehälter niedriger sind als bei uns. Aufgrund der hohen Mieten in den Städten ist von daher sicher nicht der gleiche Lebensstandard möglich, wie in Deutschland.
Gut zu wissen: In italienischen Arbeitsverträgen werden stets die Nettogehälter angegeben.

c) Arbeits- und Probezeit:

Gesetzlich dürfen Arbeitnehmer höchstens 48 Stunden wöchentlich arbeiten, üblicherweise sind es jedoch 36 bis 40 Stunden.
Urlaub ist wiederum nicht gesetzlich geregelt. Üblicherweise liegt er bei 25 bis 30 Tagen sowie 15 Feiertagen.


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