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Italien 2.) Gut zu
wissen: Aufenthaltserlaubnis: Halten Sie sich als Arbeitssuchender länger als sieben Tage in Italien auf, müssen Sie sich bei der Polizei melden, um eine Aufenthaltserlaubnis (permesso di soggiorno) zu beantragen. Nach drei Monaten müssen Sie diese jedoch wieder erneuern. Das brauchen Sie dazu: - gültiger Personalausweis oder Pass b) Gehaltsniveau: Ein gesetzliches Mindestentgelt gibt es
nicht. Jedoch kann man sagen, dass die Gehälter niedriger sind als bei
uns. Aufgrund der hohen Mieten in den Städten ist von daher sicher
nicht der gleiche Lebensstandard möglich, wie in Deutschland. c) Arbeits- und Probezeit: Gesetzlich dürfen Arbeitnehmer
höchstens 48 Stunden wöchentlich arbeiten, üblicherweise sind es
jedoch 36 bis 40 Stunden. |