Niederlande

2.) Gut zu wissen:

Das Arbeitsamt hat in den Niederlanden einen wesentlich besseren Ruf als in Deutschland. Besonders für Nicht-Akademiker ist es ratsam, dieses aufzusuchen.

a) Formalitäten:

In den ersten drei Monaten sind EU-Bürger von der Meldepflicht befreit. Danach brauchen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung.
Die wird für fünf Jahre erteilt, wenn der Einwanderer einen Arbeitsplatz hat. Bei befristeten Arbeitsverträgen gilt die Genehmigung allerdings nur ein Jahr.

b) Schul-, Berufs-Abschlüsse:

In den Niederlanden existiert kein elitäres Hochschulsystem. Haben Sie jedoch an einer renommierten Uni studiert, bringt Ihnen das auch hier einige Pluspunkte ein.

c) Gehaltsniveau:

Die Gehälter liegen unter deutschem Niveau. Ein Marketingleiter einer mittelständischen Firma verdient etwa 145.000 Mark. Das sind rund 26.000 Mark weniger als in Deutschland.
Allerdings kassiert der Staat vom niedrigeren Bruttogehalt einen höheren Steueranteil als bei uns.
Die ebenfalls niedrigeren Lebenshaltungskosten relativieren die niedrigeren Löhne etwas.

d) Arbeits- und Probezeit:

Typisch für die Niederlande ist das große Angebot an Teilzeitarbeitsstellen.
Normalerweise beträgt die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit in den Niederlanden 36 bis 38 Stunden, der gesetzliche Urlaubsanspruch 20 Tage.
Die Probezeit darf zwei Monate nicht überschreiten. Kündigungen werden danach ähnlich gehandhabt wie in Deutschland.


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