Österreich

2.) Gut zu wissen:

Die formalen Anforderungen in Österreich an Ihre Bewerbungsunterlagen gleichen denen in Deutschland.

a) Formalitäten:

EU-Bürger müssen sich innerhalb von drei Tagen bei der Polizei oder beim Gemeindeamt melden. Nach drei Monaten müssen sie eine Aufenthaltsgenehmigung und einen so genannten EWR-Lichtbildausweis beantragen. Zuständig ist in Städten die Fremdenpolizei, auf dem Land die Bezirkshauptmannschaft. Die Aufenthaltsgenehmigung wird für fünf Jahre erteilt, wenn eine Einstellungserklärung des Arbeitsgebers vorliegt. Wer noch keinen Job hat, erhält eine Genehmigung für sechs Monate.
Aufenthaltsgenehmigungen erteilen die Behörden, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist.

- Nachweis einer Einstellung
- Nachweis einer selbstständigen Beschäftigung
- Nachweis, dass in den kommenden sechs Monaten begründete Aussicht auf eine Beschäftigung besteht
- Nachweis, dass der Einwanderer über genügend Geld für Lebensunterhalt und Krnakenversicherung verfügt.

b) Schul-, Berufs-Abschlüsse:

Deutschland und Österreich haben ein Abkommen über die Gleichstellung von Berufsabschlüssen getroffen. Bisher sind 185 Ausbildungen gleichgestellt, so dass für diese Berufe keine Anerkennung notwendig ist. Sie stehen in einer Liste, die bei deutschen Arbeitsämtern erhältlich ist.
Hochschuldiplome werden allerdings nicht automatisch anerkannt. Für sie ist das Ministerium für Wissenschaft und Verkehr zuständig.

c) Gehaltsniveau:

In Österreich gibt es niedrigere Gehälter bei höheren Lebenshaltungskosten.
So verdient z.B. ein verheirateter Produktionsleiter einer kleineren Firma jährlich 119.000 Mark (fast 20.000 Mark weniger als in Deutschland).
Bei Krankheit, Arbeitslosigkeit und Renten gleichen die österreichischen Leistungen denen in Deutschland.


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