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Österreich 2.) Gut zu wissen: Die formalen Anforderungen in Österreich an Ihre Bewerbungsunterlagen gleichen denen in Deutschland. a) Formalitäten: EU-Bürger müssen sich innerhalb von
drei Tagen bei der Polizei oder beim Gemeindeamt melden. Nach drei
Monaten müssen sie eine Aufenthaltsgenehmigung und einen so genannten
EWR-Lichtbildausweis beantragen. Zuständig ist in Städten die
Fremdenpolizei, auf dem Land die Bezirkshauptmannschaft. Die
Aufenthaltsgenehmigung wird für fünf Jahre erteilt, wenn eine
Einstellungserklärung des Arbeitsgebers vorliegt. Wer noch keinen Job
hat, erhält eine Genehmigung für sechs Monate. - Nachweis einer Einstellung b) Schul-, Berufs-Abschlüsse: Deutschland und Österreich haben ein
Abkommen über die Gleichstellung von Berufsabschlüssen getroffen.
Bisher sind 185 Ausbildungen gleichgestellt, so dass für diese Berufe
keine Anerkennung notwendig ist. Sie stehen in einer Liste, die bei
deutschen Arbeitsämtern erhältlich ist. c) Gehaltsniveau: In Österreich gibt es niedrigere
Gehälter bei höheren Lebenshaltungskosten. |