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Spanien 2.) Gut zu wissen: Hartnäckigkeit wird in Spanien belohnt.
Deswegen können sich Bewerber gerne direkt an Ihr Wunsch-Unternehmen
wenden und eine Blindbewerbung schicken. Doch sollten Bewerbungen stets
namentlich an den Verantwortlichen gerichtet sein. Außerdem lohnt es,
kurz danach telefonisch nachzuhaken. a) Formalitäten: Wer länger als drei Monate in Spanien bleibt, muss spätestens nach einem Monat eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Die Ausländerbehörde verlangt dafür Pass, drei Passbilder und eine Kopie des Arbeitsvertrages. Gewöhnlich gilt diese Aufenthaltsgenehmigung dann fünf Jahre. b) Schul-, Berufs-Abschlüsse: Das jeweils zuständige Ministerium entscheidet in Spanien über die Anerkennung ausländischer Zeugnisse, Diplome und Universitätsabschlüssen. c) Gehaltsniveau: Schock: Die spanischen Gehälter zählen
zu den niedrigsten in Westeuropa. Ein Produktionsleiter verdient im
Schnitt 94.000 Mark jährlich (44.000 Mark weniger als bei uns).
Bürofachkräfte verdienen sogar bloß durchschnittlich 45.000 Mark. d) Arbeits- und Probezeit: Die Wochenarbeitszeit liegt gesetzlich bei höchstens 40 Stunden, der Urlaub ist mit 30 Tagen plus 14 Feiertagen bemessen. |