USA

2.) Gut zu wissen:

Hartnäckig müssen sie sein, hervorragende berufliche Fähigkeiten sowie erstklassige Fremdsprachenkenntnisse vorweisen - dann klappt es vielleicht mit einem Vorstellungsgespräch. Einen Job in den USA zu ergattern, ist nämlich verdammt schwierig.
Amerikanische Unternehmen sind völlig anders strukturiert als deutsche. Es gibt verschiedene Hierarchieebenen, Verantwortungsbereiche werden auf Teams verteilt und man erwartet von den Mitarbeitern ein hohes Maß an Flexibilität, Mobilität und ständige Lernbereitschaft.
Job suchen:
Die staatlichen Arbeitsämter (state employment service offfices) vermitteln Jobs, beraten aber auch Bewerber.
Kommerzielle, private Arbeitsvermittler (employment agencies) unterscheidet man in "executive search firms" und in "employment/recruitment firms". Erstere vermitteln Führungspositionen, zweitere Einstiegjobs und Stellen auf der mittleren Ebene. Die Kosten hierfür übernimmt fast immer der Arbeitgeber. Einen "executive recruiter" können Sie auch von Deutschland aus anschreiben.
Formulare: Ähnlich wie in Großbritannien, gibt es auch in den USA sogenannte Bewerbungsformulare, also Personalfragebögen, die von den Firmen vor einem Vorstellungsgespräch an den Bewerber verschickt werden.

a) Formalitäten:

Wenn Sie in den USA arbeiten wollen, brauchen Sie ein Visum, das
1.) nicht ohne weiteres zu bekommen ist und
2.) aus einer Vielzahl von verschiedenen Versionen heraus gefunden werden muss.
Die Wahl des "richtigen" Visums ist entscheidend, ob Sie überhaupt berechtigt sind, in einem amerikanischen Unternehmen zu arbeiten. Es empfiehlt sich von daher, sich nicht auf eigene Faust um ein Visum zu kümmern, sondern die Hilfe und Beratung einer Institution in Anspruch zu nehmen:

Council of International Educational Exchange (CIEE)
Thomas-Mann-Str. 33
53111 Bonn
Tel.: 0228/65 97 46

Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV)
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: 0228/713 - 0
Fax: 0228/713 - 11 11

Carl-Duisburg-Gesellschaft (CDG)
Gruppe Aermika
Weyerstr. 79 - 83
50676 Köln
Tel.: 0221/20 98-207, oder -339
Fax: 0221/20 98-222

Deutsches Komitee der IAESTE
Kennedyallee 50
53175 Bonn
Tel.: 0228/88 20

Vorab können Sie sich kundig machen, z.B. auf den Internet-Seiten der amerikanischen Botschaft: www.us-botschaft.de.

b) Schul-, Berufs-Abschlüsse:

Mangels bilateraler Verträge gibt es in den USA keine verbindliche Regelung bezüglich der Anerkennung deutscher, österreichischer und schweizerischer Ausbildungszeugnisse. Problem: Aus Angst vor rechtlicher Unsicherheit, bewerten Evaluation Agencies ausländische Abschlüsse oft besonders schlecht.

c) Gehaltsniveau:

Für Gehälter gibt es große Spannen, prinzipiell sind sie aber niedriger als bei uns. Bereitschaft zu unbezahlten Überstunden wird in den USA vorausgesetzt. Allerdings zahlt man weniger Steuern und wird bei guter Arbeit schneller befördert.

d) Arbeits- und Probezeit:

Normalerweise arbeiten Amerikaner 40 Stunden in der Woche, unbezahlte Überstunden werden erwartet. Der Urlaubsanspruch umfasst zehn Tage pro Jahr, plus zwei bis acht Tage "personal days". Bei älteren Arbeitnehmer steigt auch der Urlaubsanspruch. Er liegt dann bei etwa 15 Tagen. Die Urlaubsdauer ist nicht gesetzlich geregelt, sondern muss individuell ausgehandelt werden.
Nach dem Doppelsteuerungsabkommen zahlen Sie Ihre Steuern in den USA. Sie werden einfach von Ihrem Gehalt einbehalten.


zurück zum Inhalt